Aktuelle Risikobewertung zur Einschleppung von H5N1: Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt Aufstallung des Geflügels

(03.02.2006) Das Friedrich-Loeffler-Institut, FLI, geht in seiner aktuellen Bewertung auf das Risiko einer möglichen Einschleppung von hoch pathogenem H5N1 (Geflügelpest) aus den europäischen Ausbruchsländern ein.

Die Gefährdung durch illegale Importe von lebendem Geflügel und Geflügelprodukten wird weiterhin als hoch eingeschätzt. Für eine mögliche Einschleppung des Geflügelpestvirus über Zugvögel differenziert das Institut zwischen den Flugrouten.

Demnach stellen über die Südwest- und Zentralroute nach Deutschland ziehende Vögel ein geringes Risiko dar, während für über die Ostroute ziehende Vögel das Risiko einer Viruseinschleppung als mäßig eingeschätzt wird.

Da anhand der Zugrouten keine begrenzten Risikogebiete für Deutschland definiert werden können und keine klare Beurteilung der Situation in den Überwinterungsgebieten möglich ist, empfiehlt das FLI als Schutzmaßnahme eine Aufstallung des heimischen Haus- und Nutzgeflügels für zwei Monate ab dem 1. März.

Nach Einschätzung des FLI geht das größte Risiko der Einschleppung des Geflügelpestvirus H5N1 aus den derzeit betroffenen Ländern Europas und Asiens weiterhin von illegalen Importen von Geflügel und Geflügelprodukten aus. Durch entsprechende Importverbote und Auflagen ist das Risiko der Einschleppung durch den legalen Handel grundsätzlich vernachlässigbar bis gering. Das FLI empfiehlt unter anderem verstärkte Kontrollen des Güter- und Reiseverkehrs, eine Deklarationspflicht für Reisende aus den Ausbruchsländern und verstärkte Informationen zur aktuellen Situation und Einfuhrbestimmungen an allen Grenzübergängen.

Eine Einschleppung des hoch pathogenen Influenzavirus vom Typ H5N1 über den Vogelzug kann nicht ausgeschlossen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen zwar keine gemeldeten Fälle aus den Überwinterungsgebieten vor, ein Teil der Zugvögel überquert aber auf seinem Rückflug die betroffenen Gebiete in der Türkei. Hier könnte es zu einem Kontakt mit infiziertem Geflügel und zur Infektion mit dem Virus kommen. Die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von diesen Zugvögeln auf Hausgeflügel und Wildvögel kann nicht genau beziffert werden.

'Da das FLI in seiner Bewertung vom "Worst-case-Szenario" ausgehen muss, schätzen wir das Einschleppungsrisiko über diesen Weg als mäßig ein', teilte der Präsident des FLI, Prof. Thomas Mettenleiter mit. Außerdem ließen sich für Deutschland anhand der Vogelzugrouten keine begrenzten Risikogebiete ausweisen, da die Routen überlappen. Zum best möglichen Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände empfiehlt das FLI daher eine erneute zweimonatige Aufstallung ab dem 1. März. Außerdem sollte zur Erkennung eines möglichen Eintrags des Virus die Überwachung von Wildvögeln (Monitoring), vor allem bestimmter Zugvogelarten, wieder intensiv durchgeführt werden.

Die ausführliche Risikobewertung mit allen Empfehlungen finden Sie in den aktuellen Informationen des FLI auf der Internetseite www.fli.bund.de.

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