Schweiz: "Massnahmen gegen gefährliche Hunde bis Ende Januar"

(07.12.2005) Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden müssen in der gesamten Schweiz einheitlich und rasch eingeführt werden. Darin waren sich das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und die KantonstierärztInnen am 5.12.2005 in einer Telefonkonferenz einig.

Bis Ende Januar 2006 wird Herrn Bundesrat Joseph Deiss ein Massnahmenpaket vorgeschlagen – auf Basis der Erfahrungen der Kantone mit griffigen Hundegesetzen.

Schutzmassnahmen sind auf breiter Front nötig – von der Einfuhr über die Zucht bis zur Haltung von Hunden. Das BVET und andere Bundesbehörden, verschiedene KantonstierärztInnen, die Polizei- und JustizdirektorInnen, die Schweizerische Kynologische Gesellschaft und die Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Verhaltensmedizin treffen sich bereits in den nächsten Tagen und werden bis Ende Januar ein Massnahmenpaket für die gesamte Schweiz erarbeiten. Darin muss auch geklärt sein, wie die Massnahmen wirkungsvoll umgesetzt werden können.

Einiges ist bereits beschlossen. Auf Bundesebene müssen bis Ende 2006 alle Hunde gekennzeichnet und in einer Datenbank erfasst sein. Das Tierschutzgesetz, das Mitte Dezember in den Räten zu Ende beraten sein wird, gibt dem Bund die Kompetenz, Haltung und Zucht von Hunden zu regeln. Vorgesehen ist etwa ein Verbot, Hunde auf Aggressivität zu züchten. In den Kantonen sind die im Jahr 2000 beschlossenen Massnahmen sehr unterschiedlich umgesetzt worden. Mit dem Beschluss von heute wird deshalb eine in der gesamten Schweiz einheitliche Lösung angestrebt.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN

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