Keine Angst vor GoBD inBehandlung hat vorgesorgt
(11.01.2017) Der Gesetzgeber hat neue Richtlinien für Branchen mit Bargeldverkehr erlassen, welche ab 2017 auch Tierarztpraxen betreffen.
Da man mit einer Praxissoftware wie inBehandlung Bargeschäfte verwaltet, gelten hierfür seit Januar besondere Anforderungen. Diese betreffen Geschäftsvorfälle, insbesondere Bartransaktionen, die in der Software behandelt werden.
Gemeinsam mit unseren kompetenten Beratern haben wir inBehandlung schon von Anfang an dahingehend konzipiert, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig, formal richtig, zeitgerecht und geordnet dokumentiert werden, und gegen Löschung und Veränderung geschützt sind. Auch erfüllt inBehandlung die Grundsätze zur Prüfbarkeit.
Wir sind über die letzten Monate nochmal ausführlich durch alle Punkte gegangen, und haben auch nochmals kleinere Anpassungen vorgenommen. Somit entspricht inBehandlung den Anforderungen der 2.Kassenrichtlinie sowie den GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen, und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).
Zusätzlich haben wir in unserem Dezember-Release noch neue Funktionen eingebaut, welche für alle inBehandler das Führen der Barkasse und den Kassenabschluss nochmal erleichtern, z.B.:
- Journal für Kassenabschlüsse
- Auto-Funktion für den täglichen Kassenabschluss
- Kassenbuch Nutzerkennung
Nähere Informationen auf www.inBehandlung.de/kunden-gesteuerte-entwicklung
Für weitere Informationen:
Seeberg Solutions GmbH
Gabelsbergerstr. 18B
86316 Friedberg
Tel.: 0821 / 907 866 50
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