Geregelte Aufstiegsfortbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte gefordert

(31.05.2016) Umfrage hatte Bedarf an hochwertigen Qualifizierungen bestätigt

Gemeinsam mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. soll die Tierärzteschaft für Tiermedizinische Fachangestellte Aufstiegsfortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz entwickeln.

Auf diese Forderungen haben sich die Mitglieder der Bundeshauptversammlung (BHV) Ende April 2016 in Kassel einstimmig geeinigt.

„Tiermedizinischen Fachangestellten steht ein breites Angebot von Fortbildungen zur Verfügung“, erklärt Silke Agus, Referatsleiterin für Tiermedizinische Fachangestellte im Verband medizinischer Fachberufe e.V.

„Ein großer Teil davon wird von der aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bestehenden Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen geprüft. Tiermedizinische Fachangestellte, die an diesen von der AG TFA anerkannten Fortbildungen teilnehmen, können damit in die nächste Tätigkeitsgruppe gelangen und ihr Gehalt erhöhen. Teilweise sind auch Lehrgänge von bis zu 350 Stunden darunter.

Letztlich spiegelt sich dieses Engagement aber nicht im beruflichen Werdegang der TFA wider, weil die Lehrgänge und Seminare keine geregelten Aufstiegsfortbildungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind.

Das muss sich ändern. Denn auch die vorhandenen Karrieremöglichkeiten im Verwaltungs- und Personalmanagement sind nur bedingt nutzbar. Dafür sind die Tierarztpraxen zu klein. Unser Ziel ist es deshalb, ein kombiniertes Modell mit wählbaren fachbezogenen Inhalten und verwaltenden Modulen zu entwickeln.“

Dass Tiermedizinische Fachangestellte auch selbst an umfangreichen Fortbildungen interessiert sind, zeigte eine Umfrage, die der Verband medizinischer Fachberufe e.V. gemeinsam mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) Ende 2013 auf der Grundlage einer Sozialpartnervereinbarung durchgeführt hat.

Fast 55 Prozent der beteiligten TFA hatten angegeben, dass sie sich Lehrgänge mit einem Umfang von 400 und mehr Stunden wünschten.

Inhaltlich sahen die TFA vor allem Qualifikationsbedarf in den Themen Notfallkompetenz, Anästhesie- und operationstechnische Assistenz sowie Verhaltenstherapie. Auch bei den befragten Tierärzten gehörten diese Themen zu den Favoriten.

Silke Agus: „Wir sehen die Tierärzteschaft in der Pflicht, gemeinsam mit unserem Verband geregelte Aufstiegsmöglichkeiten nach BBiG zu entwickeln.

Neben dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte als Sozialpartner sind analog der Ärzte- und Zahnärzteschaft auch die Bundestierärztekammer und die Landestierärztekammern gefragt, sich aktiv an dieser Entwicklung zu beteiligen.“




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