Tierschutz in Schlachthöfen erfordert mehr Tierärzte

(12.04.2010) Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen in Schlachthöfen können nur mit einer deutlichen Aufstockung des tierärztlichen Personals behoben werden. Darauf weist der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) e. V. anlässlich des Fernsehbeitrags „Missstände in Schlachthäusern“ von Manfred Karremann und Christian Rhode in der ZDF-Sendung Frontal 21 am 6. April 2010 hin.

Gerade an den dort angesprochenen kritischen Punkten beim Entladen auf dem Schlachthof und der Betäubung der Tiere vor der Schlachtung finden aus Personalmangel zu wenig tierärztliche Kontrollen statt.

Diese Problematik spitzt sich künftig noch zu: Denn die bisherige intensive Untersuchung des einzelnen Schlachtkörpers durch amtliche Tierärzte soll zukünftig durch eine „visuelle Fleischuntersuchung“, also durch Sichtkontrolle, ersetzt werden. Diese Möglichkeit sieht die EU-Verordnung 854/2004 (sog. EU-Hygienepaket) ausdrücklich vor.

Jüngste Überlegungen in der EU lassen gar befürchten, dass auf Druck von Schlachthofbetreibern amtliche Kontrollen gänzlich abgeschafft und durch betriebseigene Kontrollen ersetzt werden.  „Diese Entwicklung schadet nicht nur dem Verbraucherschutz, sie schadet vor allem au

ch dem Tierschutz“, so bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz. „Die Einhaltung von Tierschutzstandards in den Schlachthöfen kann und wird von niemand anderem als den dort tätigen Tierärzten gewährleistet.“

Um die Tierschutzmissstände in deutschen Schlachthöfen kurzfristig zu beheben, bedarf es aus Sicht des bpt der verstärkten Kontrolle von Entladung und Betäubung der Tiere durch amtliche Tierärzte und des verpflichtenden Einsatzes zertifizierter Betäubungsanlagen.

„Es kann jedenfalls nicht sein,“ so Dr. Götz, „dass der Tierschutz in den Schlachthöfen wirtschaftlichen Interessen zum Opfer fällt.“ Weniger Stress für die Tiere bei Entladung und Betäubung wäre mit wenig Aufwand machbar.

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