Resolution der bpt-Mitgliederversammlung 2016 zum „Verzicht auf die betäubungslose Ferkelkastration“

(28.11.2016) Der im Tierschutzgesetz festgelegte Ausstieg Deutschlands aus der betäubungslosen Ferkelkastration ab Januar 2019 stellt insbesondere die Landwirte, aber auch die praktizierenden Tierärzte vor große Herausforderungen.

Immer mehr stellt sich heraus, dass keine der bisher verfügbaren Methoden für alle Betriebe und Vermarktungsstrukturen geeignet ist.

Die verschiedenen Methoden haben teilweise Nachteile im Hinblick auf den Tierschutz (beispielsweise Ebermast), andere wiederum stellen die Tierärzte vor arzneimittelrechtliche Probleme (beispielsweise Isoflurannarkose).  

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) stellt vor diesem Hintergrund fest:

  • Wir befürworten das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1.1.2019.
  • Aus Sicht der praktizierenden Tierärzte kommt keine der bisher bekannten Alternativ-methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration (Ebermast, Impfung gegen Ebergeruch, Kastration unter Narkose) als alleinige Lösung in Frage.
  • Alle Methoden haben Vor-und Nachteile und müssen anhand der individuellen Produktions- und Vermarktungsgegebenheiten ausgewählt werden.
  • Alle Beteiligten in Wirtschaft und Politik werden aufgefordert, die verbleibende Zeit bis zum gesetzlich festgelegten Ausstieg Ende 2018 zu nutzen, um die noch bestehenden technischen und arzneimittelrechtliche Probleme, die bei den verschiedenen Methoden bestehen, zu lösen und auf eine gemeinsame europarechtliche Lösung hinzuarbeiten.



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