Gründe für den Erhalt Tierärztlicher Regulierungen

(07.03.2014) Im Zuge ihrer Transparenzinitiative hat die Europäische Kommission Mitgliedstaaten aufgefordert, das Berufsrecht der regulierten Freien Berufe, also Berufszugangs- und -ausübungsregeln, zu prüfen und gegebenenfalls aufzugeben.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) heute ein Argumentationspapier mit guten „Gründen für den Erhalt Tierärztlicher Regulierungen“ dem den Auftrag aus Brüssel koordinierenden Bundeswirtschaftsministerium sowie dem Bundeslandwirtschaftsministerium übermittelt.

Mit plastischen Bezügen zur gelebten tierärztlichen Praxis ist darin zusammengefasst, warum wichtige Regulierungen im Tierarztsektor aus deutscher Sicht erhalten bleiben müssen.

Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. Die Argumente sollen die deutschen Verhandlungsführer dabei unterstützen, die Vorteile des deutschen Systems gegenüber der angelsächsisch dominierten Kommission darzulegen, die die Wettbewerbsfähigkeit im Dienstleistungsbereich durch den Wegfall vermeintlich bürokratischer Regeln erhöhen will.

Gerade auch Tierärzte, die in Europa zu den Dienstleistern zählen, sind neben dem Handwerk und den Gesundheitsberufen von der Transparenzinitiative betroffen. „Brisant ist die Gesamtrichtung der Kommission.

Sie geht offenbar wie schon 2013 bei der Beurteilung der Dienstleistungsrichtlinie davon aus, Deregulierung bringe automatisch mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, erhöhte Beschäftigung, niedrigere Preise und größere Auswahl“, erläutert bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz.

Die Kommission greift ausdrücklich das bewährte System der beruflichen Selbstverwaltung an, das neben den bekannten Fragen von Rechtsformvorgaben, Fremdkapitalbeteiligung und Gebührenordnung namentlich das Kammerwesen deutscher Prägung umfasst.

Der bpt begleitet die Initiative sorgfältig und kritisch. Der Zeitplan ist eng. Nur zwei Jahre sind veranschlagt. Die erste Phase, eine Bestandsaufnahme mit Abfrage grundlegender Informationen zu allen betroffenen Berufen, läuft bereits. Noch in diesem Jahr folgen so genannte „Clusterbesprechungen“ der Mitgliedstaaten untereinander.

„In unserem Argumentationspapier haben wir erklärt, warum ein funktionierender tierärztlicher EU-Dienstleistungsbinnenmarkt längst verwirklicht ist und auch über Leistungen und Nutzen der beruflichen Selbstverwaltung informiert, deren besonderer Wert nicht zuletzt in ihrer Sachnähe liegt.

Schließlich betreffen tierärztliche Leistungen keine Dienstleistung wie jede andere“, führt Götz weiter aus. Angesichts der überragenden Bedeutung der betroffenen Güter „Lebensmittelsicherheit, Tierwohl, öffentliche Gesundheit, Zoonosenbekämpfung und gesundheitlicher Verbraucherschutz“ betont der Verband die greifbaren Vorteile des präventiv ausgelegten Ansatzes der deutschen Rechtsordnung.

„Nachträgliches Handeln ist eben kein gleich geeignetes milderes Mittel zu ihrem Schutz“, betont Götz. Der mit Selbstverwaltung und Kammerwesen eng verwobenen praxisnahen dualen Ausbildung, in Europa inzwischen als Erfolgsmodell geachtet, sind überzeugende Erläuterungen ebenso gewidmet wie dem seit Jahren stabilen Wachstum der deutschen Tierarztbranche.

Die Kommission indes bleibt Argumente schuldig, warum ein Kahlschlag dieser zuverlässigen Strukturen zu mehr Wachstum führen soll, zumal das bestehende System die öffentliche Hand und damit die Allgemeinheit erheblich entlasten. „Deregulierung darf kein Selbstzweck sein“, fordert deshalb der bpt-Präsident.




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