16. AMG-Novelle im Bundestag

(01.12.2012) bpt fordert sorgfältige Beratung und zügige Verabschiedung des Gesetzes

In der Anhörung des ELV-Bundestagsausschusses am 28. November in Berlin hat der Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt), Dr. Hans-Joachim Götz, klargestellt, dass der vorliegende Gesetzentwurf zahlreiche Schwächen aufweist, die vor der zweiten Lesung im Deutschen Bundestag beseitigt werden sollten.

Gleichwohl spricht sich der bpt für eine zügige Verabschiedung des Gesetzentwurfs aus, um zu verhindern, dass dieses wichtige Thema in den Wahlkampf gezogen wird.

Korrektur- und Präzisierungsbedarf besteht nach Ansicht des bpt insbesondere bei folgenden Punkten:

  • Es muss klargestellt werden, dass das Gesetz auf die landwirtschaftlichen Nutztiere und nicht auf die Klein- und Heimtiere abzielt. Im Hinblick auf das geplante Umwidmungsverbot sollten entsprechende Ausnahmen für den Bereich Klein- und Heimtiere verankert werden.
  • Im Tiergesundheitsgesetz, das derzeit ebenfalls überarbeitet wird, sollte eine verpflichtende tierärztliche Bestandsbetreuung mit klaren Besuchsfrequenzen festgeschrieben werden, da eine Verankerung der Bestandsbetreuung im AMG aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
  • Auf die Festschreibung starrer Reduktionsziele muss verzichtet werden. Jedes kranke Tier muss behandelt werden können.
  • Um den Bürokratieaufwand so gering wie möglich zu halten, muss ein automatischer Datenaustausch zwischen einer staatlichen Datenbank und dem etablierten QS-Antibiotikamonitoring gewährleistet sein.
  • Der Therapiehäufigkeitsindex muss überarbeitet werden. Insbesondere müssen Mortalitätsrate und Schlachtbefunde in die amtliche Beurteilung mit einfließen.
  • Die Überwachungsbehörden müssen handeln, wenn ein unsachgemäßer Antibiotikaeinsatz erfolgt.
  • Der der Mast vorgelagerte Bereich (insbes. Elterntiere, Aufzucht) muss in das Monitoring einbezogen werden, um einen vollständigen Überblick über den Antibiotikaeinsatz zu erhalten.

bpt-Präsident Götz bekannte sich in der öffentlichen Anhörung ausdrücklich zum verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika durch die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte, stellte aber auch klar, dass es im Hinblick auf die Eindämmung von Antibiotikaresistenzen nicht nur um mehr Transparenz, die faktisch seit über 10 Jahren gegeben ist, sondern vor allem um eine tatsächliche Reduzierung der eingesetzten Antibiotikamengen gehen muss.

„Leider wird der vorliegende Gesetzentwurf diesem Anspruch nicht gerecht, weil die Überwachungsbehörden die im Gesetz definierten Anforderungen kaum erfüllen können“, erklärt Hans-Joachim Götz.

„Der Gesetzgeber muss sich auch darüber im Klaren sein, dass die im Rahmen der letzten AMG-Novellen ausgeweiteten Kontrollbefugnisse bislang noch nie zu einer Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes geführt haben.“

Die Unterstützung des QS-Antibiotikamonitoring sieht der bpt-Präsident hingegen als wichtig für die praktizierenden Tierärzte, weil über QS nicht nur schnelle Ergebnisse zu erwarten sind, sondern durch den Druck aus der Lebensmittelkette nachhaltige Effekte für eine Antibiotikareduktion erwartet werden können.

Außerdem würden beim QS-Antibiotikamonitoring nicht nur die schlechten Betriebe (staatliches Modell) identifiziert werden, sondern auch die guten, sodass das Lernen der Schlechteren von den Guten ermöglicht wird.

Gleichwohl reichen aus Sicht des bpt die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung nicht aus. Bereits im Januar hat der Verband ein Maßnahmenpapier mit 17 Einzelmaßnahmen vorgeschlagen, in dem unter anderem auch die Überarbeitung der Arzneimittelpreisverordnung, mit dem Ziel der Einführung von Mindestpreisen, vorgeschlagen wird. Damit würde ein deutliches Signal in den Markt gegeben.

Sehr kritisch zu sehen sind die Äußerungen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, die sich in der Anhörung für eine Abschaffung des bewährten tierärztlichen Dispensierrechts ausgesprochen hat.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der kritischen Diskussion zu diesem Thema auf EU-Ebene sind solche Äußerungen kontraproduktiv und unverständlich.

Der bpt begrüßt deshalb umso mehr, dass sich der Vorsitzende des ELV-Ausschusses, Hans-Michael Goldmann, im Nachgang zur Anhörung eindeutig für die Beibehaltung des Dispensierrechts ausgesprochen hat.




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