Neue -Leitlinie: Tierärzte sichern Verbraucherschutz

(29.10.2010) Tierärzte tragen eine große Verantwortung im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Sie begleiten und überwachen die gesamte Lebensmittelkette tierischen Ursprungs, von der Geburt der Nutztiere bis zur Abgabe der von ihnen stammenden Lebensmittel an die Verbraucher.


Im Bewusstsein dieser Verantwortung hat die Bundestierärztekammer im Oktober 2010 gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AGTAM) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, die überarbeitete Leitlinie für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln (Antibiotika-Leitlinie) veröffentlicht.

Von den Experten der Bundestierärztekammer wurden jetzt die allgemeinen Grundsätze anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet und zusätzlich tierartspezifische Leitlinien entwickelt.

Ziel der Antibiotika-Leitlinie ist es, den Einsatz von Antibiotika nur aufgrund klarer Erkenntnisse des Tierarztes über das vorliegende Krankheitsbild vorzunehmen und dadurch einer möglichen Resistenzentwicklung entgegen zu wirken.

Dieses schließt insbesondere eine angemessene Diagnostik, die Auswahl eines geeigneten Antibiotikums und die gezielte Verabreichung der Medikamente über einen geeigneten Zeitraum ein.

Bereits 1970 wurde auf Drängen der Tierärzte die stichprobenartige Untersuchung von Fleisch auf Rückstände von Antibiotika (Hemmstofftest) eingeführt und im damaligen Fleischbeschaugesetz gesetzlich verankert.

Seit 1989 werden Untersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischen Ursprungs durchgeführt. Dieses Programm wird in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben gehandhabt. Positive Befunde sind heute eine Seltenheit

www.bundestieraerztekammer.de

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