Merkblatt zur Infektiösen Anämie der Einhufer

(12.07.2016) Die Bundestierärztekammer informiert Pferdehalter und Stallbetreiber über die anzeigenpflichtige Tierseuche

Vor dem Hintergrund einiger Fälle der Infektiösen Anämie der Einhufer im vergangenen Jahr in Bayern, Nordrhein-Westfalen und vereinzelt auch in anderen südlichen Bundesländern hat der Ausschuss für Pferde der Bundestierärztekammer eine Informationsbroschüre erarbeitet, die sich an Pferdehalter und Stallbetreiber wendet.

Bundestierärztekammer Die Infektiöse Anämie der Einhufer, auch bezeichnet als Equine Infektiöse Anämie (EIA), gehört zu den am meisten gefürchteten Pferdekrankheiten. An dieser durch Retroviren verursachten Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe können neben Pferden auch andere Einhufer wie Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras erkranken.

Auf Menschen oder andere Tierarten ist das durch Bremsen und Mücken verbreitete Virus jedoch nicht übertragbar.

Bei der Krankheit handelt es sich um eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung der Infektiösen Anämie wird in Deutschland durch die „Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer“ (Stand 2000, BGBl. I S. 531) staatlich geregelt. „Schon der Krankheitsverdacht muss unverzüglich angezeigt werden.

Das Veterinäramt leitet dann weitere diagnostische Schritte ein und ordnet Maßnahmen zur Verhinderung der Virusverbreitung wie Quarantäne von krankheitsverdächtigen Tieren, Bestandssperrungen und Transportbeschränkungen an.“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.

Da Heilversuche verboten sind, bisher kein geeigneter Impfstoff auf dem Markt existiert und latent infizierte Tiere eine Infektionsgefahr darstellen, basiert die Bekämpfung der EIA neben der Durchführung von Sperr- und Quarantänemaßnahmen bisher auf der Tötung infizierter Tiere.

Mit der Broschüre, an der renommierte Experten des Ausschusses für Pferde mitgewirkt haben, will die Bundestierärztekammer Pferdebesitzer, Betreiber von Stallanlagen und Pferdewirtschaftsbetriebe über die gefährliche Tierseuche aufklären.

Die Druckvorlage kann in der Geschäftsstelle der Bundestierärztekammer unter [email protected] angefordert oder als PDF-Datei auf der Homepage der BTK abgerufen werden.


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