Gericht der Europäischen Union weist Klagen zu Tierkörperbeseitigung ab

(17.07.2014) Das Gericht der Europäischen Union hat heute über die Klagen der Bundesrepublik Deutschland und des betroffenen Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. April 2012 entschieden.

In beiden Fällen hat das Gericht die Klagen abgewiesen. Hierzu erklärte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: "Ich bedauere es, dass das Gericht der Europäischen Union sich in seinen Urteilen gegen einen Gestaltungsspielraum der Kommunen bei der Organisation von Aufgaben der Daseinsvorsorge ausgesprochen hat.

  Gericht der Europäischen Union Ich sehe hierin einen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Mir ist unverständlich, warum die Tierkörperbeseitigung keine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sein soll. Es sollte im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen, wie sie die ordnungspolitische Aufgabe der Tierkörperbeseitigung organisieren."

Die Europäische Kommission hatte am 25. April 2012 einen Beschluss erlassen, nach dem an den Zweckverband gezahlte Umlagen von dessen Trägern (Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen) nicht mit dem Europäischen Beihilferecht vereinbar sind.

Deutschland wurde verpflichtet sicherzustellen, dass die gewährten Umlagen an die Träger des Zweckverbandes zurückgezahlt werden. Mittlerweile handelt es sich um einen Betrag von über 40 Millionen Euro. Hiergegen richteten sich die Klagen des betroffenen Zweckverbandes und der Bundesrepublik Deutschland.

"Die Bundesregierung wird die umfangreiche Begründung des Urteils prüfen und danach entscheiden, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil beim Gerichtshof der Europäischen Union einlegen wird", sagte Peter Bleser.




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