Biologenverband zu Tierversuchen
(15.03.2015) Der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin (VBIO e. V.) sieht keine Notwendigkeit, die EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere außer Kraft zu setzen, wie dies im Rahmen der ersten European Citizens Initiative gefordert wurde.
Die Richtlinie ist das Resultat eines langen politischen Abwägungsprozesses, in den alle Stakeholdergruppen einbezogen waren. Sie schreibt erstmals europaweit das 3 R-Prinzip (replacement, reduction and refinement) fest und erhöht so die Standards des Tierschutzes.
Der VBIO appelliert an die EU-Kommission, trotz des hohen öffentlichen Druckes an der EU-Richtlinie 2010/63/EU festzuhalten.
Die EU-Directive 2010/63/EU hat die Tierschutzstandards EU-weit verbessert und stellt hohe Anforderungen an die Haltung und den Umgang mit Tieren in wissenschaftlichen Untersuchungen. Sie ermöglicht es gleichwohl, dass weiterhin überall dort Forschung an Tieren durchgeführt werden kann, wo dies erforderlich ist, weil alternative Methoden nicht verfügbar, die medizinischen Notwendigkeiten zwingend und Einhaltung ethischer und tierschutzrelevanter Standards sicher gestellt sind.
Durch die Einführung des 3 R-Prinzips (Ersatz, Reduzierung, Verfeinerung) wurden und werden große Fortschritte im Bereich des Tierschutzes erzielt. Es hat sich aber auch gezeigt, dass alternative Methoden Tierversuche nie vollständig werden ersetzen können auch wenn dies immer wieder behauptet wird.
Die Forderung der European Citizens Initiative (Europäischen Bürgerinitiative) Stop Vivisection, die EU-Richtlinie durch eine neue Regelung zu ersetzen, die die Abschaffung von Tierversuchen vorschreibt, wird sich daher negativ auswirken.
Betroffen ist nicht nur die biomedizinische Forschung in Europa und damit auch der Forschungsstandort, sondern letztlich auch die Gesundheit von Mensch und Tier.
Eine generelle Revision der EU-Richtlinie 2010/63/EU ist weder zielführend noch erforderlich, so Dr. Heinz Brandstetter, Beiratsmitglied des VBIO. Für das Jahr 2017 ist ohnehin eine Evaluation der Richtlinie vorgesehen, bei der Regelungen, die sich in der Praxis offensichtlich nicht bewährt haben, angepasst werden können so Brandstetter weiter.
Vor diesem Hintergrund appelliert der VBIO an die EU-Kommission, trotz des hohen öffentlichen Druckes, der durch das neue Instrument der Europäischen Bürgerinitiative aufgebaut wird, an der EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere festzuhalten.